Sonderpädagogischer Dienst (SopäDie)

Aufgabe des Sonderpädagogischen Dienstes

Der sonderpädagogische Dienst arbeitet als ortsnahes Unterstützungsangebot für die Schulen, Kindergärten und den Eltern der gemeldeten Kinder. Ziel ist es, durch eine gezielte kooperative Diagnostik und Beratung in enger Zusammenarbeit mit den Eltern, den Lehrern, Erziehern und weiteren außerschulischen Partnern passende Fördermaßnahmen zu entwickeln. Diese Maßnahmen müssen bei Kinder im schulpflichtigen Alter auch an einer Regelschule umgesetzt werden.

Zuständige SBBZ Lernen

Diagnostik

Um den Förderbedarf eines Kindes/Jugendlichen zu ermitteln, verwenden wir informelle und standartisierte Testverfahren im Bereich Intelligenz, Hören, Sehen, Schulreife und Schulleistung. Gleichermaßen ist uns der Austausch mit den Eltern, Lehrern, Erziehern und anderen Institutionen wichtig, da diese die Kinder am besten kennen. Ziel ist es, ein möglichst genauen Überblick über das Kind aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu gewinnen. Daraus resultieren anschließend unsere Empfehlungen und Hinweise zu einer für das Kind bestmöglichen Förderung. Dies geschieht in enger Absprache mit den beteiligten Institutionen und besonders den Eltern.

Beratungsverfahren

Wenn die Schule oder die Eltern der Meinung sind, ein Kind hat einen  (sonderpädagogischen) Unterstützungsbedarf, dann sollte ein Antrag auf Beratung durch den Sonderpädagogischen Dienst gestellt werden. Dies erfolgt ohne Einbezug des Schulamts direkt beim zuständigen SBBZ wie der Schule am Steinhaus. Der Sonderpädagogische Dienst unterstützt dann die Eltern und die allgemeine Schule  in beratender Funktion. Er hilft individuelle Fördermaßnahmen und (sonderpädagogische) Hilfen für die Kinder/Jugendlichen zu entwickeln.

Einen Antrag auf Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst und viele weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des staatlichen Schulamts Ludwigsburg:

http://schulamt-ludwigsburg.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+_+Merkblaetterhttp://www.ssa-lb.de/

Eine Entbindung von der Schweigepflicht durch die Eltern erleichtert uns die Arbeit sehr und ermöglicht uns umfassende Gespräche mit allen Beteiligten, wie etwa ErzieherInnen und KlassenlehrerInnen.

Weitere Informationen zum Beratungsverfahren finden sie auch im Elternflyer Beratungsverfahren des Staatlichen Schulamts .

Weitere Informationen zur Schule am Steinhaus und deren Arbeitsweise erfahren sie auf dieser Homepage und dem Informationsflyer der Schule am Steinhaus.

–> Anträge auf Beratung durch den sonderpädagogischen Dienst können während des gesamten Schuljahres gestellt werden.

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Folgende Informationen zum Feststellungsverfahren sind der Seite des Schulamts entnommen:

http://schulamt-ludwigsburg.de/,Lde/Startseite/Service/Formulare+_+Merkblaetterhttp://www.ssa-lb.de/

Sind an der Regelschule alle Förder-, Differenzierungs- und Beratungsmöglichkeiten ausgeschöpft, sollte ein Antrag zur Prüfung und Feststellung auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Schulamt gestellt werden. Anträge dazu finden Sie auf der Seite des Schulamts. Dazu ist es erforderlich, dass die bisherigen Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert wurden. Alle verfügbaren Beratungs- und Unterstützungsangebote wie etwa der sonderpädagogische Dienst müssen bereits (ohne wesentlichen Erfolg) in Anspruch genommen worden sein. Der Antrag sollte, muss aber nicht, im Einvernehmen mit den Eltern gestellt werden. Ein Antrag ohne Beteiligung der Eltern ist notwendig, wenn:

– Der Schule konkrete Hinweise vorliegen, dass dem Anspruch des Kindes / Jugendlichen ohne sonderpädagogische Bildung nicht entsprochen werden kann.

– Wenn die Bildungsrechte von Mitschülern beeinträchtigt werden.

Die Eltern werden über die Einleitung des Feststellungsverfahrens informiert. (Vgl. Schulgesetz §82 Abs.2).

 –> Anträge auf Feststellung müssen bis spätestens 15. Dezember im Schulamt eingereicht sein.

Lernort: Elternantrag Inklusive Gruppe

Im Beratungs- oder Feststellungverfahren wird festgestellt, ob dass das Kind einen Anspruch auf sonderpädagogisches Bildungsangebot hat oder nicht. Wenn es einen solchen Anspruch hat, kann dieser entweder an der Schule am Steinhaus oder in einer Inklusiven Gruppe an einer Regelschule eingelöst werden. Wenn Eltern Interesse an einer inklusiven Beschulung haben, müssen sie einen Antrag auf eine Inklusive Gruppe beim staatlichen Schulamt stellen.